KSS prüfen und dokumentieren

Die Konzentration ist gemessen und der Wert steht auf einem Zettel. Später fragt jemand, ob vorher Wasser nachgefüllt wurde. Wenn Messung und Zugabe an verschiedenen Orten festgehalten sind, bleibt der Zusammenhang offen.

Eine brauchbare KSS-Dokumentation zeigt deshalb mehr als den letzten Messwert. Sie ordnet Kontrollen und Maßnahmen einer Maschine zu und macht nachvollziehbar, was festgestellt und anschließend gemacht wurde. Dieser Leitfaden richtet sich an Betriebe mit wassergemischten Kühlschmierstoffen in der Zerspanung.

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Zuerst den Prüfablauf festlegen

Der Prüfplan legt fest, welche Größen Sie kontrollieren, welche Messmethode Sie verwenden, wer die Prüfung übernimmt und in welchen Abständen sie erfolgt. Ein Überwachungsblatt oder eine digitale Historie hält anschließend die Ergebnisse und Maßnahmen fest.

Für jede Maschine oder Messstelle sollte eindeutig sein, welches KSS-Produkt eingesetzt wird und welche Sollbereiche gelten. Benennen Sie eine zuständige Person und eine Vertretung. Legen Sie auch fest, wer eine Abweichung beurteilt und eine Nachkontrolle veranlasst.

Die IFA stellt offizielle Praxishilfen mit Prüfplan und Überwachungsblatt bereit. Diese helfen beim Aufbau des betrieblichen Ablaufs und stehen auch als Excel-Anwendung zur Verfügung.

Welche Kontrollen zum KSS gehören

Bei wassergemischten KSS gehören unter anderem Gebrauchskonzentration, pH-Wert, Nitrit, die relevanten Angaben zum Ansetzwasser und wahrnehmbare Veränderungen in den Prüfplan. Weitere Größen können je nach Produkt, Prozess und Fragestellung hinzukommen. Die DGUV Regel 109-003 enthält dazu einen Musterprüfplan mit Erläuterungen.

Die IFA beschreibt eine tägliche Kontrolle vor Arbeitsbeginn auf wahrnehmbare Veränderungen sowie wöchentliche Prüfungen von pH-Wert, Nitrit und Gebrauchskonzentration. Als Veränderungen nennt sie beispielsweise Verfärbung, Schaumbildung, Fremdöl, Emulsionstrennung oder einen besonderen Geruch. Die konkrete Festlegung und mögliche Abweichungen von Prüfintervallen müssen anhand der einschlägigen Regeltexte, des Produkts und der betrieblichen Bedingungen erfolgen.

Prüfen Sie bei einer Auffälligkeit den weiteren Handlungsbedarf mit der zuständigen Person. Warten Sie mit der Klärung nicht allein deshalb, weil die nächste reguläre Kontrolle erst später vorgesehen ist.

Brix und KSS-Konzentration unterscheiden

Ein Handrefraktometer zeigt häufig einen Brix-Wert an. Um daraus die Gebrauchskonzentration des KSS zu bestimmen, beachten Sie den zum Produkt gehörenden Refraktometerfaktor. Er steht in den Produktinformationen oder ist beim Lieferanten zu erfragen.

Ein reines Rechenbeispiel: Ein Ablesewert von 4,0 °Bx ergibt mit einem Produktfaktor von 1,5 rechnerisch 6,0 Prozent. Die Zahlen sind frei gewählt. Sie sind keine Empfehlung für die Konzentration in Ihrer Maschine.

Die Rechnung setzt eine geeignete und verwertbare Messung voraus. Halten Sie eindeutig fest, ob der eingetragene Wert die Brix-Ablesung oder die berechnete Konzentration bezeichnet. Bei einem Produktwechsel muss auch der verwendete Faktor überprüft werden.

pH-Werte im passenden Zusammenhang beurteilen

Dokumentieren Sie den Messwert mit dem zugehörigen Beurteilungsbereich und der Messmethode. Ein pH-Wert allein beschreibt nicht den gesamten Zustand eines KSS. Vergleichen Sie auch frühere Werte und andere Beobachtungen. Allgemeine Zahlen aus einer fremden Maschine ersetzen keine Vorgabe für Ihr Produkt.

Wasser und Produktzugaben mit festhalten

Wenn Sie KSS nachfüllen, dokumentieren Sie den Zeitpunkt, das verwendete Produkt, die Menge mit Einheit und den Anlass. Bezeichnen Sie eine vorgemischte Nachfüllemulsion als Mischung, damit ihre Menge nicht mit der Menge reinen Konzentrats verwechselt wird.

Ob Wasser, eine bestimmte Nachfüllemulsion oder eine andere Maßnahme erforderlich ist, lässt sich nicht allein am niedrigen Füllstand ablesen. Halten Sie sich an die Produkt- und Prozessvorgaben und klären Sie unsichere Fälle fachlich. Freigegebene Zusatzprodukte werden ebenfalls mit genauer Bezeichnung und Menge erfasst.

Notieren Sie auch, welche Kontrolle nach einer Zugabe oder einer anderen Maßnahme durchgeführt wurde. So bleiben ein späterer Messwert und die vorausgegangene Änderung miteinander verknüpft.

Wenn die Emulsion riecht oder sich verändert

„Der KSS stinkt“ oder „die Emulsion ist gekippt“ beschreibt zunächst eine Beobachtung. Auch der sogenannte Montagsgeruch ist für sich genommen keine verlässliche Diagnose. Eine pauschale Zusatzdosierung lässt sich daraus nicht ableiten.

Für die Klärung helfen konkrete Angaben: Seit wann fällt die Veränderung auf? Welche Maschine ist betroffen? Gab es einen Stillstand, eine Zugabe oder einen Badwechsel? Welche Messwerte und sichtbaren Veränderungen wurden zuletzt dokumentiert? Stellen Sie diese Informationen der zuständigen Person zur Verfügung.

Vorlage für die Zuordnung von Messwerten und Maßnahmen

Die Vorlage steht direkt auf dieser Seite als HTML-Übersicht zur Verfügung. Die folgende Übersicht ist ein Organisationsmuster für Ihre Einträge. Sie ist kein vollständiger regulatorischer Prüfplan. Ergänzen Sie die für Ihren Betrieb festgelegten Prüfungen, Intervalle und Beurteilungsbereiche.

Direkt nutzbare HTML-Übersicht für Ihre Einträge
AngabeWas festgehalten wird
Maschine oder MessstelleEindeutige Bezeichnung und eingesetztes KSS-Produkt.
PrüfungMessgröße, Messmethode und zugehöriger Soll- oder Beurteilungsbereich.
ErgebnisDatum, bei Bedarf Uhrzeit, Wert mit Einheit und Zuordnung zur prüfenden Person.
BeobachtungZum Beispiel unverändert, Geruchsveränderung, Schaum, Fremdöl oder sichtbare Trennung.
Zugabe oder ArbeitZeitpunkt, genaue Produktbezeichnung, Menge und Einheit oder ausgeführte Wartung beziehungsweise Badwechsel.
Klärung und NachkontrolleZuständige Person, vereinbarte Maßnahme, Zeitpunkt und Ergebnis der Folgekontrolle.

Ein leeres Feld ist nicht dasselbe wie ein unauffälliger Messwert. Halten Sie auch fest, wenn eine Prüfung nicht durchgeführt oder ein Ergebnis nicht ausgewertet werden konnte.

Bei Schichtwechsel und Urlaubsvertretung den Überblick behalten

Vor einer Übergabe sollten die letzte Kontrolle, dokumentierte Zugaben und offene Fragen auffindbar sein. Geben Sie außerdem weiter, welche Maßnahme vereinbart wurde und wer eine ausstehende Nachkontrolle übernimmt. Eine gemeinsam verfügbare Historie kann die Übergabe unterstützen; klare Zuständigkeiten bleiben erforderlich.

Wann Papier oder Excel passen und wann Software hilft

Ein gepflegtes Überwachungsblatt kann praktikabel sein, wenn Zuständigkeiten klar sind und alle benötigten Einträge zuverlässig gefunden werden. Entscheidend ist, ob die Dokumentation die Aufgabe in Ihrem Betrieb erfüllt.

Eine digitale Lösung wird besonders interessant, wenn mehrere Personen oder viele Anlagen beteiligt sind. Prüfen Sie dann, ob die richtige Maschine schnell gefunden wird, ob Messwerte und Maßnahmen zusammenstehen und ob berechtigte Personen den Verlauf nachvollziehen können.

So unterstützt BathPilot die Dokumentation

Mit BathPilot öffnen Sie die Anlage per QR-Code und tragen selbst gemessene Werte am Smartphone oder PC ein. Hinterlegte Sollbereiche machen Abweichungen sichtbar. Messverläufe und Berichte helfen dabei, frühere Einträge wiederzufinden.

Wasser- und Produktzugaben, Wartungen, Badwechsel und Notizen werden ebenfalls an der Anlage dokumentiert. Besteht eine Betreuung, können Sie mit Anbieter oder Techniker kommunizieren und Besuche anfragen. Die Nutzung ohne externen Techniker ist möglich.

BathPilot unterstützt die Dokumentation und Zusammenarbeit. Die Software ersetzt weder die Messung noch die fachliche Bewertung oder die Festlegung geeigneter Maßnahmen.

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Die TRGS 611 richtig einordnen

Die BAuA führt die TRGS 611 mit Ausgabe Mai 2007. Ihr Anwendungsbereich betrifft wassermischbare beziehungsweise wassergemischte Kühlschmierstoffe im gewerblichen Bereich, insbesondere die mögliche Bildung von N-Nitrosaminen. Daraus lässt sich keine allgemeine Regel für jedes industrielle Flüssigkeitsbad ableiten.

Welche Anforderungen für Ihren Betrieb gelten, hängt vom konkreten Einsatz ab. Eine Dokumentationssoftware allein bestätigt deshalb keine umfassende TRGS-Konformität. Für die betriebliche Festlegung sind die einschlägigen Regeltexte und die Produktinformationen maßgeblich.

Offizielle Hilfen und weiterführende Fachquellen

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